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Wertsicherungsrechner V6.7

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Willkommen beim offiziellen immoengine Wertsicherungsrechner V6.7. Dieses Tool unterstützt Sie bei der rechtssicheren Berechnung von Wertsicherungen für Gewerbe-, Wohn- und Richtwertmieten in Österreich.

Das Wichtigste in Kürze

Der Rechner ist in vier Bereiche (Tabs) unterteilt:
1. Informationen – Übersicht, VPI-Daten, Rechtsgrundlagen & Richtwerte
2. VPI Rechner – Gewerbe, Häuser, nicht-MRG-Verträge (Schwellwert-Logik)
3. MieWeG Rechner – Wohnungen nach Mieten-Wertsicherungsgesetz (ab 2026)
4. Richtwert – MRG-Altbauwohnungen (Mietzins-Rechner & Vergleich)


Allgemeines

  • Datenbasis: Alle VPI-Indexwerte werden automatisch von der Statistik Austria über deren offizieller Open-Data-Schnittstelle bezogen. Die Daten werden laufend synchronisiert.
  • Nur endgültige Werte: Für Berechnungen werden ausschließlich endgültige (von Statistik Austria bestätigte) VPI-Werte verwendet. Vorläufige Werte, die noch nicht offiziell bestätigt sind, werden in den Info-Tabellen mit einem * gekennzeichnet, fließen aber nicht in Berechnungen ein.
  • Daten-Status: Unterhalb des Seitentitels zeigt ein farbiger Badge den Status der Datensynchronisation an:
    • 🟢 Synchronisiert – VPI-Daten erfolgreich geladen
    • 🔄 Wird geladen – Datensynchronisation läuft
    • 🔴 Fehler – Daten konnten nicht geladen werden
  • Navigation: Klicken Sie auf eine der vier Kacheln am oberen Rand, um zwischen den Rechnern zu wechseln. Die aktive Kachel wird farblich hervorgehoben.
  • Excel-Export: Die Ergebnisse des VPI Rechners und des MieWeG Rechners können als Excel-Datei (.xlsx) heruntergeladen werden.

🔢 Rundungsmechanismen

Der Wertsicherungsrechner verwendet zwei verschiedene Rundungsmethoden, je nach Rechnertyp:

Rechner Rundungsmethode Beispiel
VPI Rechner Kaufmännische Rundung
3. Nachkommastelle ≥ 5 → aufrunden
€1.234,565 → €1.234,57
€1.234,564 → €1.234,56
MieWeG Rechner Mieterfreundliche Rundung
3. Nachkommastelle > 5 → aufrunden
3. Nachkommastelle ≤ 5 → abrunden
Unterschied bei genau 5: wird abgerundet (zugunsten des Mieters)
€1.234,565 → €1.234,56
€1.234,566 → €1.234,57
€1.234,564 → €1.234,56

Prozentwerte: Veränderungen werden mit 2 Nachkommastellen angezeigt (z.B. 3,24%).

Geldbeträge: Alle Mietzinse werden auf 2 Nachkommastellen (Cent) gerundet.


1 VPI Rechner (Gewerbe)

Verwenden Sie diesen Rechner für Geschäftsräume, Büros, Parkplätze, Einfamilienhäuser und alle Verträge mit freier Wertsicherungsklausel (Ausnahme vom MieWeG).

Eingabefelder

  • Vertragsdatum (Mietbeginn): Geben Sie das Datum des Vertragsbeginns ein. Die richtige VPI-Indexreihe wird daraus automatisch ermittelt (ab 1976). Wird beispielsweise ein Vertrag aus 2019 eingegeben, wird automatisch VPI 2015 verwendet.
  • VPI-Indexreihe: Standardmäßig auf „Automatisch" gesetzt. Sie können auch manuell eine bestimmte Reihe wählen (z.B. VPI 2005), wenn dies vertraglich vereinbart ist.
  • Ursprungsmiete (EUR/Monat): Der monatliche Bruttobetrag, der wertgesichert werden soll.
  • Basismonat / Basisjahr: Der Indexzeitpunkt, ab dem die Wertsicherung beginnt (z.B. Jänner 2021).
  • Zielmonat / Zieljahr: Der Zeitpunkt, auf den die Wertsicherung berechnet werden soll.
  • Schwellenwert in % (optional): Wenn ein Schwellenwert vereinbart ist (z.B. 5%), wird erst dann angepasst, wenn die Indexänderung diesen Wert erreicht oder überschritten hat. Nach Eingabe eines Werts erscheinen zwei Optionen:
    • Bei Erreichen: Anpassung ab genau dem Schwellenwert (z.B. ab 5,0%)
    • Bei Überschreiten: Anpassung erst über dem Schwellenwert (z.B. ab 5,1%)

Ergebnisanzeige

  • Basis-VPI & Ziel-VPI: Die verwendeten Indexwerte mit Angabe der Indexreihe.
  • Prozentuale Änderung: Die reine Index-Veränderung im Zeitraum.
  • Neuer Betrag & Differenz: Der wertgesicherte Betrag und die absolute Differenz zur Ursprungsmiete.
  • Schwellenwert-Tabelle (bei aktivem Schwellenwert): Zeigt alle Zeitpunkte, an denen die Schwelle überschritten wurde (Stufen), samt Nachzahlungsberechnung inkl. 3-jähriger Verjährungsfrist.
  • Fallback-Hinweis: Sind für den Zielmonat noch keine Daten verfügbar, werden automatisch die zuletzt verfügbaren Daten verwendet – ein Hinweis informiert darüber.
  • Excel-Export: Über den Button „Excel" können Sie das Ergebnis als .xlsx-Datei herunterladen.
  • Rundung: Der VPI Rechner verwendet kaufmännische Rundung auf 2 Nachkommastellen. Das bedeutet: Ist die 3. Nachkommastelle ≥ 5, wird aufgerundet (z.B. €1.234,565 → €1.234,57). Ist sie < 5, wird abgerundet (z.B. €1.234,564 → €1.234,56). Dies entspricht der handelsrechtlich üblichen Rundungsmethode.

2 MieWeG Rechner (Wohnungen)

Dieser Rechner berücksichtigt automatisch das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG), das mit 01.01.2026 in Kraft trat, sowie das 5. MILG.

Vertragsdaten

  • Vertragsdatum: Entscheidet automatisch, ob es sich um einen Neuvertrag (ab 01.01.2026) oder Altvertrag (vor 01.01.2026) handelt. Die Vertragsart wird als Anzeige aktualisiert.
  • Vertragsart: Wird automatisch aus dem Vertragsdatum erkannt:
    • 🟢 Neuvertrag: Vertrag ab 01.01.2026 – volle MieWeG-Regeln
    • 🟠 Altvertrag (§ 4 Abs. 2): Vertrag vor 01.01.2026 – Übergangsregeln
  • VPI-Indexreihe: Automatische Auswahl basierend auf dem Vertragsdatum.
  • Ausgangsentgelt (EUR/Monat): Die aktuelle Monatsmiete.
  • Rechtsbereich: Zwei Optionen:
    • MRG Teilanwendung (§ 1 Abs. 4 MRG): Nur Dämpfungsregel (Veränderung über 3% wird zur Hälfte weitergegeben, kein MILG-Deckel)
    • MRG Vollanwendung (§ 1 Abs. 1 MRG): Dämpfungsregel + zusätzlicher MRG-Deckel (5. MILG: 2026 max. 1%, 2027 max. 2%)

Wertsicherung

  • Berechnungsmodus:
    • Jährlich (fixer Stichtag): Standardmodus. Jährliche Anpassung zu einem festen Datum (z.B. 1. April). Der Stichtag kann angepasst werden.
    • Laufend: Berechnung von einem Basiszeitpunkt zu einem Zielzeitpunkt. Hier kann optional ein Schwellenwert eingegeben werden.
  • Stichtag (bei „Jährlich"): Tag und Monat der jährlichen Anpassung. Standard: 01. April.
  • Basismonat / Basisjahr (nur bei Altverträgen): Der Zeitpunkt der letzten durchgeführten Wertanpassung.
  • Index-Startwert (optional, nur bei Altverträgen): Legt fest, von welchem Indexwert die vertragliche Wertsicherung zu rechnen beginnt. Nur nötig, wenn der im Mietvertrag vereinbarte Ausgangsindex (z.B. „VPI Jänner 2022") vom Vertrags- bzw. Anpassungsmonat abweicht. Leer lassen = automatische Ableitung wie bisher.
    • • Wirkt ausschließlich auf die vertragliche Wertsicherung. Die gesetzliche Wertsicherung (MieWeG-Deckelung) bleibt unverändert.
    • • Basismonat und Basisjahr gehören zusammen: Wird ein Basisjahr eingetragen, muss auch ein Basismonat gewählt werden. Zulässige Jahre: 1976 bis zum laufenden Jahr.
    • • Liegt für den gewählten Monat kein VPI-Wert der gewählten Indexreihe vor, weist der Rechner ausdrücklich darauf hin, statt still weiterzurechnen.
  • Günstigkeitsvergleich (§ 3 MieWeG) (nur bei Altverträgen): Aktiviert einen Dualvergleich zwischen vertraglicher Wertsicherung und MieWeG-Deckel. Der Mieter erhält immer den günstigeren Wert.
  • Ausgabe:
    • Nur nächste Valorisierung: Zeigt nur die nächste Anpassung.
    • Kompletter Verlauf: Zeigt eine vollständige Timeline aller Valorisierungen.

Gesetzliche Regeln (MieWeG)

  • 📅 Stichtag 1. April: Standardmäßige jährliche Anpassung.
  • 📊 Datenbasis: VPI-Jahresdurchschnitt des Vorjahres (verfügbar ab Mitte Jänner).
  • 📋 Stichtags-Datenverfügbarkeit: Für den Günstigkeitsvergleich (Pfad B) werden ausschließlich VPI-Monatswerte herangezogen, die am 01.04. des jeweiligen Jahres bereits offiziell von Statistik Austria veröffentlicht waren. Später publizierte Werte (z.B. VPI März, verfügbar erst ca. 18.04.) werden nicht rückwirkend berücksichtigt.
  • 📉 Dämpfung: Veränderung über 3% wird nur zur Hälfte angewendet.
  • 📐 Aliquotierung: Im ersten Jahr zählen nur die vollen Monate nach Vertragsabschluss.

5. MILG Deckel (MRG Vollanwendung)

  • 🛑 2026: Max. 1,0%
  • 🛑 2027: Max. 2,0%

📐 Günstigkeitsvergleich (§ 3 MieWeG)

Das MieWeG führt ein Zwei-Pfad-System ein, bei dem jedes Jahr zwei Berechnungen parallel laufen:

⚖️ Gesetzliche Wertsicherung (MieWeG-Deckelung)

  • Berechnet auf Basis der VPI-Jahresdurchschnitte
  • Stichtag ist immer der 1. April
  • Mit Dämpfungsformel (über 3% → halbe Weitergabe)
  • Evtl. mit MRG-Deckel (5. MILG)
  • Im Rumpfjahr mit Aliquotierung

📋 Vertragliche Wertsicherung

  • Berechnet nach bestehendem Mietvertrag
  • Stichtag und VPI-Reihe laut Vertrag
  • Verwendet VPI-Monatswerte
  • Inkl. vertraglichem Schwellenwert (falls vereinbart)
  • Keine Dämpfung, kein MRG-Deckel

Ergebnis: Die tatsächliche Vorschreibung ist immer der günstigere (niedrigere) Betrag aus beiden Berechnungen:

Vorschreibung = MIN(Gesetzliche WS, Vertragliche WS)

📊 Ergebnis-Darstellung

Der Günstigkeitsvergleich zeigt die Ergebnisse in mehreren Bereichen:

Ergebnis-Kacheln (3 Boxen)

  • Vertragliche Wertsicherung (grau): Der Endbetrag der vertraglichen Berechnung nach Ihrem Mietvertrag.
  • Gesetzliche Wertsicherung (rot): Der MieWeG-Deckelungsbetrag nach dem Mieten-Wertsicherungsgesetz.
  • Für Mieter günstigster Mietzins (grün): Der niedrigere der beiden Werte – das ist der Betrag, der tatsächlich vorgeschrieben werden darf.

Der „Grüne Faden" – Vorschreibungs-Tracking

In den Detail-Tabellen wird das jeweils günstigste Zwischenergebnis mit einem grünen Hintergrund hervorgehoben. So erkennen Sie auf einen Blick, welche Berechnung in jedem Schritt den günstigeren Mietzins liefert.

  • Der grüne Faden kann zwischen den beiden Tabellen springen – mal ist der Vertrag günstiger, mal das MieWeG.
  • Bei Vorschreibungs-Einträgen erscheint der Badge ✓ Vorschreibung in der Status-Spalte.
  • So können Sie die „Reise" des günstigsten Mietzinses durch die Jahre verfolgen.

Tabellen-Spalten der gesetzlichen Wertsicherung

Spalte Bedeutung
VPI Ø J-2 VPI-Jahresdurchschnitt des vorletzten Jahres (z.B. Ø 2023) – die Ausgangsbasis für die Veränderung
VPI Ø J-1 VPI-Jahresdurchschnitt des Vorjahres (z.B. Ø 2024) – der Vergleichswert
Roh % Die volle, ungedämpfte Veränderung zwischen den beiden Jahresdurchschnitten
Eff. % (gedämpft) Die tatsächlich angewandte Veränderung – nach Dämpfung (über 3% wird halbiert) und ggf. MRG-Deckel
Status Anpassungsdetails: Rumpfjahr, Dämpfung, MRG-Deckel, ✓ Vorschreibung

Zusammenfassungszeile

Unter den Ergebnis-Kacheln zeigt eine kompakte Leiste:

  • Ausgangsentgelt / Letzter Mietzins: Der Startbetrag der Berechnung.
  • Vertragsdatum: Datum des Mietvertragsabschlusses.
  • VPI-Start (Vertrag): Basis-VPI-Monatswert für die vertragliche Berechnung.
  • VPI-Start Ø (MieWeG): Basis-VPI-Jahresdurchschnitt für die MieWeG-Berechnung.
  • VPI Ø Ende: Der letzte verwendete Jahresdurchschnitt – zeigt den Endwert der Berechnung.
  • Vorschreibungen: Wie oft sich die tatsächliche Vorschreibung ändert (aus beiden Berechnungen).
  • Differenz (mtl.): Die monatliche Mietdifferenz zum Ausgangsbetrag.

🔄 Einfädelung (§ 3 MieWeG)

Die „Einfädelung" beschreibt den Übergang von der vertraglichen Wertsicherung zum MieWeG-System. Dies ist relevant für Altverträge (abgeschlossen vor 2026), die in das neue MieWeG-System überführt werden.

Wie funktioniert die Einfädelung?

  1. Parallele Berechnung: In jedem Jahr werden beide Pfade (A und B) berechnet und verglichen.
  2. Auslöser: Die Einfädelung tritt ein, sobald die vertragliche Miete erstmals die gesetzliche MieWeG-Deckelung übersteigt:

    Vertragliche WS > Gesetzliche WS → Einfädelung

  3. Folge: Ab dem Zeitpunkt der Einfädelung wird die gesetzliche Wertsicherung (MieWeG-Deckelung) als Vorschreibung herangezogen. Der Günstigkeitsvergleich MIN(Gesetzliche WS, Vertragliche WS) bleibt jedoch dauerhaft aktiv – sollte in einem späteren Jahr die vertragliche Wertsicherung wieder günstiger sein, wechselt die Vorschreibung zurück.
  4. Dauerhafter Vergleich: Der Günstigkeitsvergleich MIN(Gesetzliche WS, Vertragliche WS) gilt in jedem Jahr neu. Die Vorschreibung kann zwischen den Berechnungswegen wechseln – der Mieter erhält immer den niedrigeren Betrag.

Beispiel:

Jahr Gesetzliche WS Vertragliche WS Vorschreibung Status
2027 € 1.050,00 € 1.030,00 € 1.030,00 Vertrag günstiger
2028 € 1.080,00 € 1.075,00 € 1.075,00 Vertrag günstiger
2029 € 1.100,00 € 1.120,00 € 1.100,00 🔄 Einfädelung!
2030 € 1.140,00 € 1.130,00 € 1.130,00 ↩ Vertrag wieder günstiger
2031 € 1.160,00 € 1.170,00 € 1.160,00 MieWeG günstiger

In der Detailtabelle wird der jeweils günstigere Pfad mit einem grünen Hintergrund hervorgehoben. Die Vorschreibung kann zwischen den Berechnungswegen wechseln.

📆 Datum vertraglicher Anhebungen

In der Tabelle „Vertragliche Wertsicherung" wird jede Anhebung mit ihrem tatsächlichen Vertragstermin ausgewiesen – also z.B. 01.03.2026 und nicht 01.04.2026.

Fällt dieser Termin ab 2026 auf Jänner, Februar oder März, steht unter dem Datum der Zusatz Vorschreibung ab 01.04.JJJJ. Der Grund: Der Mietvertrag hebt zu seinem eigenen Termin an, das MieWeG erlaubt die Vorschreibung des erhöhten Betrags aber erst ab dem 1. April. Beide Angaben sind richtig – die Tabelle weist sie getrennt aus.

  • Datum: Zeitpunkt, zu dem die vertragliche Anhebung wirksam wird.
  • Vorschreibung ab: Zeitpunkt, ab dem der erhöhte Betrag vorgeschrieben werden darf.
  • Derselbe Hinweis erscheint im Excel-Export in der Spalte „Anpassungen" – Bildschirm und Export stimmen damit überein.

Aliquotierungsregel

Die erste Erhöhung bei Neuverträgen ist erst im Jahr nach Vertragsabschluss möglich. Dabei wird die Anpassung aliquotiert: Es zählen nur die vollen Monate nach dem Vertragsmonat bis zum Jahresende.

Vertrag im Monat Volle Monate Aliquot-Faktor
Jänner (1) 11 (Feb–Dez) 11/12 = 91,7%
Mai (5) 7 (Jun–Dez) 7/12 = 58,3%
September (9) 3 (Okt–Dez) 3/12 = 25,0%
Dezember (12) 0 0% (keine Valorisierung im Folgejahr)

🔢 Rundung im MieWeG Rechner

Der MieWeG Rechner verwendet eine mieterfreundliche Rundung (fachsprachlich: „Round Half Cent Down"):

  • 3. Nachkommastelle > 5: wird aufgerundet (z.B. €1.084,566 → €1.084,57)
  • 3. Nachkommastelle ≤ 5: wird abgerundet (z.B. €1.084,565 → €1.084,56 ✓)

Unterschied zur kaufmännischen Rundung: Bei der kaufmännischen Rundung (VPI Rechner) wird bei einer 3. Nachkommastelle von genau 5 aufgerundet (€1.084,565 → €1.084,57). Bei der mieterfreundlichen Rundung wird bei einer 3. Nachkommastelle von genau 5 abgerundet (€1.084,565 → €1.084,56) – zugunsten des Mieters.

Gesetzliche Wertsicherung: Verwendet die mieterfreundliche Rundung gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 MieWeG: „Beträge, die einen halben Cent nicht übersteigen, sind abzurunden." Ein halber Cent entspricht einer 3. Nachkommastelle von 5 (z.B. €1.084,565 = 0,5 Cent). Die Kettenberechnung erfolgt mit voller Präzision (ohne Zwischenrundung), um kumulative Rundungsfehler zu vermeiden. Erst das Endergebnis jedes Schritts wird auf 2 Nachkommastellen (Cent) gerundet.

Vertragliche Wertsicherung: Verwendet die kaufmännische Rundung (3. Nachkommastelle ≥ 5 → aufrunden), da das MieWeG keine Sonderrundung für die vertragliche Berechnung vorschreibt. Hier gilt der handelsübliche Standard.


3 Richtwert-Rechner

Der Richtwert-Bereich gliedert sich in mehrere Sub-Tabs:

Sub-Tab Beschreibung
Aktuelle Werte Übersicht aller aktuellen Richtwerte pro Bundesland (9 Bundesländer). Zeigt den aktuellen gültigen Richtwert je m² an.
Vergleichsrechner Vergleich von Richtwerten zwischen zwei Zeiträumen und/oder Bundesländern. Ermöglicht die Berechnung der prozentualen Änderung.
Historische Tabelle Komplette Richtwert-Tabelle seit 1994 für alle Bundesländer. Kann als Excel-Datei exportiert werden.
Mietzins-Rechner Detaillierter Mietzins-Rechner für MRG-Altbauwohnungen mit Zu-/Abschlägen (Lagezuschlag, Ausstattung, Befristung, Stockwerk etc.).

Mietzins-Rechner im Detail

  • Bundesland: Wählen Sie das Bundesland der Wohnung.
  • Wohnfläche: Nutzfläche der Wohnung in m².
  • Ausstattungskategorie: Kategorie A (Standardausstattung) bis D (Substandardausstattung).
  • Stockwerk: Beeinflusst den Zuschlag/Abschlag.
  • Befristung: Bei befristeten Verträgen (25% Abschlag).
  • Zu-/Abschläge: Aufklappbare Accordion-Listen mit typischen Zuschlägen (z.B. Balkon, Garage, Lift) und Abschlägen (z.B. Straßenlärm, fehlender Lift), die per Checkbox gewählt werden können.
  • Lagezuschlag: Kann manuell eingegeben oder aus den vordefinierten Werten gewählt werden.

Hinweis: Die Richtwerte werden seit 1. April 2026 jährlich zum 1. April angepasst (§ 5 Abs. 2 RichtWG idF 5. MILG). Die Erhöhung 2026 war mit einem Prozent gedeckelt, jene zum 1. April 2027 ist mit zwei Prozent begrenzt; ab 1. April 2028 wird der über drei Prozent liegende Teil der VPI-Veränderung nur zur Hälfte weitergegeben.


Häufige Fragen (FAQ)

Woher kommen die Daten? +
Die VPI-Indexdaten werden über die WordPress REST API geladen, die wiederum die Daten vom Open Data Portal der Statistik Austria bezieht. Ein automatischer Synchronisationsjob aktualisiert die Daten regelmäßig. Dies gewährleistet die Verwendung der offiziellen, öffentlich zugänglichen Indexwerte.
Wann kommt der neue Index? +
Die Statistik Austria veröffentlicht den endgültigen VPI-Wert meist am 17. oder 18. des Folgemonats. Die „Schnellschätzung" am Monatsanfang reicht für rechtssichere Anpassungen nicht aus. Jahresdurchschnitte erscheinen meist Mitte Jänner des Folgejahres. Die Info-Sektion des Rechners zeigt die nächsten Veröffentlichungstermine dynamisch an.
Was ist der Unterschied zwischen VPI Rechner und MieWeG Rechner? +
VPI Rechner: Für Gewerbe, Büros, Häuser und alle Verträge mit freier Wertsicherungsklausel. Verwendet reine VPI-Monatswerte mit optionalem Schwellenwert. Keine gesetzliche Dämpfung.

MieWeG Rechner: Speziell für Wohnungen, die unter das Mieten-Wertsicherungsgesetz fallen (ab 2026). Verwendet VPI-Jahresdurchschnitte mit gesetzlicher Dämpfungsregel (>3% nur halb) und ggf. MRG-Deckel.
Was bedeutet „Günstigkeitsvergleich" bei Altverträgen? +
Gemäß § 3 MieWeG müssen bei Altverträgen (vor 01.01.2026) zwei Berechnungswege verglichen werden:
  • Pfad A: Berechnung nach MieWeG (mit Dämpfung/Deckel)
  • Pfad B: Berechnung nach vertraglicher Wertsicherungsklausel (ohne MieWeG-Einschränkungen)
Der günstigere Wert (für den Mieter) ist der wirksame. Die Ergebnistabelle zeigt beide Pfade nebeneinander mit farblicher Kennzeichnung.
Was bedeutet der Schwellenwert beim VPI Rechner? +
Viele Gewerbemietverträge enthalten eine Schwellenwertklausel (z.B. „Anpassung erst ab 5%"). Das bedeutet: Die Miete wird erst dann angepasst, wenn die Inflation seit der letzten Anpassung den vereinbarten Schwellenwert erreicht oder überschritten hat. Der Rechner zeigt alle Stufen chronologisch an und berechnet auch Nachzahlungsbeträge innerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist.
Warum steht bei meiner Anhebung im Jänner „Vorschreibung ab 01.04."? +
Weil zwei verschiedene Zeitpunkte gemeint sind. Der Mietvertrag hebt zu seinem eigenen Termin an – etwa zum 01.03.2026. Das MieWeG erlaubt es jedoch, den erhöhten Betrag erst ab dem 1. April vorzuschreiben. Die Tabelle „Vertragliche Wertsicherung" zeigt deshalb das echte Anhebungsdatum und darunter den Zusatz „Vorschreibung ab 01.04.JJJJ" – beides ist korrekt. Der Hinweis erscheint nur bei Anhebungen in Jänner, Februar oder März und steht ebenso im Excel-Export in der Spalte „Anpassungen".
Wann brauche ich den „Index-Startwert"? +
Nur dann, wenn der im Mietvertrag vereinbarte Ausgangsindex nicht zum Vertrags- bzw. Anpassungsmonat passt – etwa wenn der Vertrag ausdrücklich auf den „VPI Jänner 2022" verweist. Tragen Sie in diesem Fall Jänner als Basismonat und 2022 als Basisjahr ein. Bleibt das Feld leer, leitet der Rechner den Ausgangsindex wie bisher automatisch ab. Das Feld ist nur bei Altverträgen sichtbar und wirkt ausschließlich auf die vertragliche Wertsicherung; die gesetzliche Wertsicherung (MieWeG-Deckelung) bleibt unverändert.

Gesetzliche Grundlagen & Datenherkunft

Datenprovenienz

Monatliche Erhebung der Preise des privaten Konsums (Einzelhandel, Dienstleistungen).

Rechtsgrundlagen

  • EU: Verordnung (EU) Nr. 2016/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes.
  • National: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes BGBl. II Nr. 351/2003 idgF (BGBl. 84/2024).
  • MieWeG: Mieten-Wertsicherungsgesetz, in Kraft ab 01.01.2026.
  • 5. MILG: 5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (Deckelung der Richtwertanpassung).

Anmerkungen (Covid-19)

Ein Teil der Indexwerte von April 2020 bis inkl. Dez 2021 basieren auf hauptsächlich bzw. vollständig imputierten Preisen. Details dazu finden sich bei Statistik Austria.

Aktualisierungszyklus

  • Vorläufige Ergebnisse: nach ca. 15 Tagen
  • Endgültige Ergebnisse: nach ca. 45 Tagen
  • Jahresdurchschnitte: Mitte Jänner des Folgejahres

Open Data

Die Daten stammen aus dem Open Data Portal der Statistik Austria.