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Berechnen Sie Mietanpassungen nach dem Mieten-Wertsicherungsgesetz – für Wohnungen im MRG-Anwendungsbereich ab 2026.

Wie viel darf die Miete 2026 steigen?

Seit 1. Jänner 2026 begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG), wie stark eine vertraglich vereinbarte Wertsicherung die Miete anheben darf. In den Medien heißt das Mietpreisbremse. Dieser Rechner ermittelt die zulässige Anpassung für Wohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes – auf Basis der offiziellen Verbraucherpreisindizes der Statistik Austria.

Zwei Kurven, der niedrigere Wert gilt

Der Rechner führt eine Parallelrechnung durch: Er ermittelt zwei Werte nebeneinander und vergleicht sie. Das ist der Günstigkeitsvergleich.

  • Die Vertragskurve – was Ihre Wertsicherungsklausel für sich genommen ergäbe. Nennt der Vertrag den Index eines bestimmten Monats, rechnet dieser Rechner monatsgenau mit genau diesem Indexstand, nicht mit einem Jahresdurchschnitt.
  • Die MieWeG-Kurve – die gesetzliche Obergrenze mit Dämpfung und, im Vollanwendungsbereich, den Übergangsdeckeln.

Maßgeblich ist der niedrigere der beiden Werte. Liegt die Vertragskurve darüber, begrenzt das Gesetz; liegt sie darunter, gilt der Vertrag.

Was „über drei Prozent nur zur Hälfte" wirklich bedeutet

Das ist die am häufigsten falsch wiedergegebene Regel. Halbiert wird nicht die Inflation, sobald sie über drei Prozent liegt, sondern nur jener Teil, der die drei Prozentpunkte übersteigt.

Rechenweg: bis 3 % volle Weitergabe, darüber die Hälfte.
Beispiel bei 3,5541 % Jahresinflation: 3,0000 % + (3,5541 % − 3,0000 %) ÷ 2 = 3,2771 %.
Die verbreitete Fehldeutung käme auf rund 1,8 % und damit auf fast anderthalb Prozentpunkte zu wenig.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Altvertrag mit Wertsicherung nach VPI 2020, jährliche Anpassung zum 1. April, letzte Indexierung im April 2025, laufende Miete EUR 1.000,00. Berechnet wird die Anpassung zum 1. April 2026. Weil die letzte Anhebung im April lag, zählen für 2025 nur acht der zwölf Monate. Diese Aliquotierung ist der Teil, an dem Rechner am häufigsten scheitern.

Fall Begrenzung Neue Miete
Vollanwendung des MRG Übergangsdeckel EUR 1.006,67
Teilanwendung des MRG Dämpfung, über 3 % zur Hälfte EUR 1.021,85
Ausnahme vom MRG keine – der Vertrag gilt EUR 1.034,48

Stand der Berechnung: 6. August 2026, VPI 2020, Jahresdurchschnitt 2024 = 123,8 und 2025 = 128,2. Für Ein- und Zweifamilienhäuser und andere Vollausnahmen vom Mietrechtsgesetz greift keine gesetzliche Deckelung – dort rechnen Sie mit dem VPI-Rechner weiter.

Wann darf überhaupt angepasst werden?

Die Wertsicherung wirkt einmal jährlich zum 1. April. Erlaubt der Vertrag eine Erhöhung erst nach diesem Termin, verschiebt sie sich auf den 1. April des Folgejahres. Ob überhaupt erhöht werden darf, steht allerdings nicht im Gesetz, sondern im Mietvertrag: Ohne wirksam vereinbarte Wertsicherungsklausel steigt eine laufende Miete nicht, gleichgültig wie hoch die Inflation ausfällt.

Nicht betroffen sind die Betriebskosten. Sie werden getrennt abgerechnet – die Bruttomiete kann also auch dann steigen, wenn der Hauptmietzins unverändert bleibt.

Häufige Fragen

Ich habe ein Erhöhungsschreiben bekommen – wie prüfe ich, ob es stimmt?

Sie brauchen drei Angaben aus dem Schreiben und aus Ihrem Vertrag: die derzeitige Miete, den Monat der letzten Indexierung und die vereinbarte Indexreihe. Damit rechnet der Rechner die zulässige Obergrenze aus. Liegt der geforderte Betrag darüber, lohnt eine Rückfrage bei Vermieter oder Hausverwaltung.

Steigt meine Miete jetzt automatisch?

Nein. Die gesetzliche Regelung begrenzt nur, wie stark eine Erhöhung ausfallen darf. Ob Ihre Miete überhaupt steigt, hängt allein davon ab, ob im Mietvertrag eine Wertsicherung vereinbart wurde und ob sie geltend gemacht wird.

Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teilanwendung?

Er entscheidet, welche Begrenzung greift. Im Vollanwendungsbereich gelten zusätzlich zur Dämpfung die Übergangsdeckel, im Teilanwendungsbereich nur die Dämpfung. Im Beispiel oben sind das EUR 1.006,67 gegenüber EUR 1.021,85 bei identischem Vertrag. Welcher Bereich für Ihre Wohnung gilt, hängt unter anderem vom Alter des Gebäudes ab und davon, ob Wohnungseigentum begründet ist. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Gilt das auch für Geschäftsräume?

Nein. Reine Geschäftsraummieten sind von der Deckelung nicht erfasst; dort läuft die vertraglich vereinbarte Indexanpassung unverändert weiter. Dafür ist der VPI-Rechner das passende Werkzeug – er beherrscht alle neun Indexreihen bis zurück ins Jahr 1966.

Meine Wohnung hat kein Bad im Inneren – gilt das hier auch?

Für Wohnungen der Ausstattungskategorie D gelten gesetzlich festgesetzte Fixbeträge je Quadratmeter statt einer Indexrechnung. Da ist nichts zu rechnen: Der Betrag steht fest und wird gesondert kundgemacht.

Woher stammen die Zahlen?

Sämtliche Indexwerte kommen von der Statistik Austria und werden automatisch nachgeführt. Der Rechner arbeitet mit den tatsächlichen Monatswerten und nicht mit Näherungen über Jahresdurchschnitte – das ist immer dann wesentlich, wenn Ihre Klausel den Index eines bestimmten Monats nennt.

Datengrundlage: Verbraucherpreisindizes der Statistik Austria. Hinweis: Dieser Rechner liefert eine nachvollziehbare Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe eine Anpassung zulässig ist, hängt vom konkreten Mietvertrag ab.