Aktuelle Richtwerte für alle 9 Bundesländer – mit Mietzinsberechnung, Zu-/Abschlägen und historischen Daten ab 1994.
5. MILG – Die Richtwerte werden seit 1. April 2026 jährlich zum 1. April angepasst (§ 5 Abs. 2 Richtwertgesetz in der Fassung des 5. MILG, BGBl. I Nr. 114/2025). Die Erhöhung zum 1. April 2026 war mit einem Prozent gedeckelt, jene zum 1. April 2027 ist mit zwei Prozent begrenzt. Ab 1. April 2028 entfallen die Prozentdeckel: Übersteigt die durchschnittliche jährliche Änderung des Verbraucherpreisindex drei Prozent, wird der darüber liegende Teil nur zur Hälfte berücksichtigt.
Der Richtwert wird je Bundesland festgesetzt und ist innerhalb eines Landes einheitlich. Für die Mietzinsberechnung mit Zu- und Abschlägen wählen Sie Ihr Bundesland: