Berechnen Sie Wertsicherungen auf Basis aller 9 VPI-Indexreihen – für Gewerbe, Büros und Ausnahmen vom MieWeG.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria misst monatlich, wie sich die Preise eines repräsentativen Warenkorbs in Österreich entwickeln — vom Wocheneinkauf über Energie bis zu Dienstleistungen. Weil er die Geldentwertung abbildet, ist er der übliche Maßstab für Wertsicherungsklauseln: Vereinbarungen, die einen Geldbetrag — Miete, Pacht, Rente, Honorar — an die Preisentwicklung koppeln, damit er über die Jahre seinen Wert behält.
Die Rechnung selbst ist ein Dreisatz:
neuer Betrag = Ausgangsbetrag × aktueller Indexwert ÷ Indexwert des Basismonats
Ein Beispiel mit runden Zahlen: Eine Geschäftsraummiete von EUR 1.000 wurde bei einem Indexstand von 110,0 vereinbart. Steht der Index heute bei 118,8, ergibt das 1.000 × 118,8 ÷ 110,0 = EUR 1.080 — plus acht Prozent, exakt die Indexveränderung. Entscheidend sind zwei Angaben aus dem Vertrag: die Indexreihe und der Basismonat. Beides fragt der Rechner oben ab.
Viele Verträge passen nicht bei jeder Indexbewegung an, sondern erst, wenn eine Schwelle überschritten ist — üblich sind fünf oder drei Prozent. Bis dahin bleibt der Betrag unverändert; beim Überschreiten wird dann die gesamte aufgelaufene Veränderung wirksam, und die Zählung beginnt neu. Das erklärt, warum eine wertgesicherte Miete jahrelang gleich bleiben und dann in einem Schritt spürbar steigen kann. Welcher Mechanismus gilt, steht im Vertragstext — der Rechner bildet beide Varianten ab.
Statistik Austria stellt den Warenkorb etwa alle fünf Jahre neu zusammen und beginnt eine neue Reihe: VPI 2020, 2015, 2010, 2005, 2000, 1996, 1986, 1976 und 1966. Für Ihren Vertrag gilt die im Vertrag genannte Reihe — bei älteren Verträgen also eine alte. Ein Mietvertrag aus 1998 rechnet nach dem VPI 1996 weiter, auch im Jahr 2026; die alten Reihen werden über amtliche Verkettungszahlen fortgeführt. Der Rechner beherrscht alle neun Reihen und übernimmt die Verkettung automatisch — gerade bei Jahrzehnte alten Verträgen die häufigste Fehlerquelle, wenn von Hand gerechnet wird.
Seit 1. Jänner 2026 begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) bei vielen Wohnungsmieten die jährliche Anpassung — für diese Prüfung gibt es den MieWeG-Rechner mit Parallelrechnung und Günstigkeitsvergleich. Der VPI-Rechner hier ist das Werkzeug für alles, was das MieWeG nicht erfasst: Geschäftsräume, Büros, Garagen und Stellplätze, Pacht- und sonstige wertgesicherte Verträge sowie die Ausnahmen des Gesetzes. Im Zweifel entscheidet der Vertragstyp — beide Rechner sagen Ihnen, wenn Sie im falschen sind.
Der VPI misst, wie sich die Preise eines repräsentativen Warenkorbs in Österreich entwickeln. Statistik Austria erhebt ihn monatlich; er ist der übliche Maßstab für Wertsicherungsklauseln in Miet-, Pacht- und anderen Dauerverträgen.
Die im Vertrag genannte – meist die zum Abschluss aktuelle Reihe, etwa VPI 2010 für einen Vertrag aus 2013. Ältere Reihen werden von Statistik Austria über Verkettungszahlen weitergeführt. Der Rechner beherrscht alle neun Reihen zurück bis 1966 und verkettet automatisch.
Sie lässt die Anpassung erst zu, wenn der Index die vereinbarte Schwelle – häufig 5 oder 3 Prozent – überschreitet. Dann wird meist die gesamte aufgelaufene Veränderung wirksam, und die neue Indexbasis beginnt beim Überschreitungswert. Der genaue Mechanismus steht im Vertragstext.
Der Monat, den der Vertrag nennt – etwa der Indexwert des Vertragsmonats als Basis. Statistik Austria veröffentlicht vorläufige Werte rund zwei Wochen und endgültige rund sechs Wochen nach Monatsende; für die Abrechnung zählt der endgültige Wert.
Für viele Wohnungsmieten begrenzt seit 1. Jänner 2026 das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) die jährliche Anpassung – diese Prüfung übernimmt unser MieWeG-Rechner. Für Geschäftsräume, Büros, Garagen und andere nicht erfasste Verträge bleibt die klassische VPI-Indexierung maßgeblich.
Wenn die Klausel echte Wertsicherung in beide Richtungen vorsieht, folgt der Betrag dem Index auch nach unten. Viele Klauseln sind allerdings einseitig formuliert und lassen nur Erhöhungen zu – entscheidend ist der Wortlaut des Vertrags.
Datenquelle: Verbraucherpreisindizes der Statistik Austria, monatlich aktualisiert. Diese Seite erklärt die übliche Mechanik von Wertsicherungsklauseln; maßgeblich ist immer der konkrete Vertragstext. Keine Rechtsberatung.